Ergotherapie

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In der Praxis für Ergotherapie werden Kinder und Jugendliche mit bestimmten Störungsbildern auf ärztliche Verordnung hin behandelt. Die Behandlung erfolgt für die Eltern kostenfrei auf ärztliche Verordnung und je nach Indikation einzeln oder in Kleingruppen.

Insbesondere werden Kinder mit folgenden Störungsbildern behandelt:

  • Entwicklungsstörungen und -verzögerungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • autistische Züge
  • sensorisch-integrative und sensomotorische Störungen
  • sonstige Störungsbilder auf dem Hintergrund geistiger, körperlicher oder einer Sinnes- sowie Mehrfachbehinderung

Folgende therapeutische Maßnahmen werden je nach Verordnung und Behandlungsziel durchgeführt:

  • Funktionelle Behandlung nach Bobath und Schulung des Bewegungssinnes
  • Mund- und Esstherapie nach Bobath
  • Fertigung und Adaption von Hilfsmitteln, Therapiemitteln und Geräten (z.B. Schreibhilfen)
  • Wahrnehmungs- und Perzeptionstherapie (v.a. nach Ayres und Frostig)
  • Psychomotorische Behandlung
  • basale Stimulation, sowieSelbständigkeitstraining, Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, Hilfe zur Selbsthilfe (nach Affolter)